Kosten

Kosten einer Psychotherapie

Die Abrechnung der psychotherapeutischen Leistungen in meiner Praxis erfolgt auf Grundlage der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Diese ist gesetzlich verankert und dient der transparenten und fairen Gestaltung der Behandlungskosten. Sie basiert auf dem Psychotherapeutengesetz (PsychThG) und orientiert sich an der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).

Als Privatpraxis rechne ich mit privat versicherten Patient*innen, Beihilfeberechtigten sowie Selbstzahler*innen ab. Ich halte mich dabei an die aktuellen Abrechnungsempfehlungen der Bundespsychotherapeutenkammer. In Einzelfällen – etwa bei erhöhtem Behandlungsaufwand – kann eine abweichende Honorarvereinbarung erforderlich sein. Diese wird selbstverständlich im Vorfeld individuell besprochen und schriftlich vereinbart.

Ich stehe Ihnen jederzeit zur Verfügung, um offene Fragen zur Kostenübernahme zu klären und Sie bei der Auswahl der für Sie passenden Finanzierungsmöglichkeit zu unterstützen.

Privatversicherte und Beihilfeberechtigte

Die Behandlungskosten werden in der Regel von den privaten Krankenversicherungen übernommen. Bitte erkundigen Sie sich vorab bei Ihrer Versicherung nach den Einzelheiten der Kostenübernahme, da diese je nach Vertrag unterschiedlich sein kann.

Bei Beihilfeberechtigten (z. B. Beamtinnen und Beamte) erfolgt die Abrechnung direkt mit der Beihilfestelle. Auch hier sollten Sie sich vorab bei der zuständigen Stelle über die genauen Bedingungen der Kostenübernahme informieren.

Selbstzahler*in

Unabhängig von einer Krankenversicherung können Sie die Behandlung auch als Selbstzahler*in in Anspruch nehmen. Dies bietet Ihnen eine flexible und diskrete Möglichkeit, die Therapie nach Ihren individuellen Bedürfnissen zu gestalten.

Bundeswehr und Heilfürsorge

Auch wenn Sie bei der Bundeswehr versichert oder heilfürsorgeberechtigt sind (z. B. als Polizeibeamt*in oder Angehörige*r des Justiz- oder Feuerwehrdienstes), können Sie psychotherapeutische Leistungen in meiner Praxis wahrnehmen. In diesen Fällen erfolgt die Kostenübernahme in der Regel direkt durch die zuständige Stelle. Sprechen Sie mich gerne an, wenn Sie Unterstützung bei der Klärung der Formalitäten benötigen.

Gesetzlich Versicherte im Kostenerstattungsverfahren

Wenn Sie gesetzlich versichert sind und trotz intensiver Bemühungen in einem angemessenen Zeitraum (in der Regel innerhalb von drei Monaten) keinen Therapieplatz bei einer Psychotherapeut*in mit Kassenzulassung finden, haben Sie die Möglichkeit, eine Psychotherapie im sogenannten Kostenerstattungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

Dabei übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Behandlungskosten bei einer approbierten Psychotherapeutin wie mir, auch wenn ich keine Kassenzulassung habe. Ich empfehle Ihnen, sich vorab direkt bei Ihrer Krankenkasse über die genauen Voraussetzungen und den Ablauf des Kostenerstattungsverfahrens zu informieren, da es je nach Kasse unterschiedliche Anforderungen geben kann.